Als Blogger hat man die Möglichkeit, die eigene Meinung zu unterschiedlichsten Themen im World Wide Web zu verbreiten. Egal ob Ansichten zur Politik, Mode, Filme, Games oder anderen Themen – ein Blog ist immer die richtige Fläche, um lustige und/oder interessante Beiträge zu veröffentlichen. Doch die Einrichtung und Unterhaltung eines solchen Blogs kostet auch Geld. Neben den Aufwendungen für den Webspace zählen theoretisch natürlich auch die „Arbeitsstunden“ am Blog selbst bzw. den Beiträgen mit hinein. Da wäre es schön, mit dem eigenen Blog auch etwas Geld verdienen zu können. Dies ist inzwischen recht einfach geworden. Verschiedene Affiliate Angebote wie Google Adsense oder Adscale bieten einen einfachen Weg, um mit dem eigenen Blog nebenbei und fast von selbst auch etwas Geld zu verdienen.
Wenn man allerdings mit seinem Blog Geld verdienen möchte, sollten auch die rechtlichen Bedingungen hierfür berücksichtigt werden. Gesetzliche Vorschriften sollten berücksichtigt werden. Da Bloggen zu den sogenannten freien Berufen zählt, muss hierfür kein Gewerbeschein beantragt werden. Dies erspart jedem Blogger bereits einiges an Bürokratie, da die verschiedenen Affiliate Programme insbesondere bei neuen oder kleineren Blogs oft nur wenige Euro an Gewinn abwerfen. Grundsätzlich kann ein Blogger jedoch ein Unternehmer sein. Er schreibt seine Beiträge selbst und verdient mit ihnen über die Affiliate Programme Geld. Die Festlegung als freier Beruf des Bloggers resultiert aus der rechtlichen Definition: Alle künstlerischen, wissenschaftlichen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder ähnliche Beschäftigungen werden zu den freien Beschäftigungen gezählt. Damit muss nicht zwingend ein Gewerbeschein beantragt werden und auch die Gewerbesteuer entfällt.
[adsense]
Dennoch liegt der Betreibung eines oder mehrerer Blogs eine Gewinnabsicht zugrunde. Es gibt kaum ein Thema, welches in diesem Zusammenhang mehr diskutiert wird, da nicht jeder Blogger zwingend daran interessiert ist auch Gewinn zu erwirtschaften. Es können zwar Umsätze generiert werden, ob diese jedoch auch zu Gewinnen führen sei dahingestellt. Eventuell erwirtschafte Gewinne müssen nach geltendem Recht natürlich versteuert werden. Auf der anderen Seite unterstützt das Finanzamt aber auch keine Blogger, die keine Gewinne erzielen oder ihre Blogs lediglich als Hobby oder ähnliches betreiben. Hier muss klar differenziert und im Ernstfall eine entsprechende Abrechnung der Umsätze und ggf. Gewinne durchgeführt werden. In einem solchen Fall ist der Blogger natürlich als Unternehmer anzusehen, wobei dann entsprechend auch der Gewerbeschein notwendig ist.
Bei der Abrechnung der Umsätze sollte in jedem Fall die Kleinunternehmerregelung beachtet werden. Diese erlaubt dem Blogger Einnahmen von bis zu 17.500 Euro, für die er keine Umsatzsteuer berechnen muss. Sobald dieser überschritten wird, muss im darauffolgenden Jahr auf den Rechnungen an die Auftraggeber Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Diese ist dann natürlich auch zwingend in der Umsatzsteuervoranmeldung zu benennen. Zusätzlich muss jährlich eine sogenannte Einnahmen-Überschussrechnung durchgeführt werden. Diese ähnelt der jährlichen Einkommenssteuererklärung und wird im Normalfall auch mit dieser zusammen abgegeben. Da Blogger diesen Beruf nicht zwingend hauptberuflich ausüben müssen, wird ggf. eine kombinierte Steuererklärung erstellt, die beide Teile enthält. Die zu zahlende Steuer errechnet sich dann aus den Gesamteinkünften aus der freiberuflichen Tätigkeit und dem Lohn aus einem Angestelltenverhältnis.
Um diese Steuerzahlungen etwas zu reduzieren, können verschiedene Anschaffungen geltend gemacht werden. Ein separates Arbeitszimmer kann beispielsweise ausgewiesen und angerechnet werden. Hierfür muss es jedoch zwingend von den privaten Räumen getrennt sein. Auch andere Anschaffungen wie Drucker, Papier, Rechnungen usw. können in der Steuererklärung als „Unternehmensausgaben“ ausgewiesen werden und reduzieren entsprechend die erzielten Gewinne. Es hängt also wie auch bei allen anderen Steuererklärungen immer davon ab, welche und wie viele Ausgaben man auf die Einnahmen anrechnen kann.
Über den Autor: Frank Elsenbruch arbeitet für die Scopevisio AG in Bonn und veröffentlicht regelmäßig Beiträge zu den Themen Marketing, Existenzgründung, Unternehmenssoftware und Buchhaltung.
Bildquelle: © Crusader102 – Fotolia.com
Hallo Andreas,
danke für den sehr interessanten Artikel.
Du hast recht, wenn du behauptest, das man sich als Blogger mit Gewinnerzielungsabsicht in einer Grauzone zwischen Privatperson und Unternehmer befindet. Im Endeffekt muss jeder selbst entscheiden, welche Richtung er einschlägt.
Ich will jetzt hier keine Werbung machen, aber als sehr guten Anhaltspunkt rate ich jedem, bei Google „eBay-Mitgliedskonto-Typ privat oder gewerblich“ einzugeben.
Wenn man die einzelnen Punkte abwägt und diese entsprechend interpretiert, wird klar, ob man privat oder gewerblich handelt, und ist damit auf der sicheren Seite.
Hallo,
ich habe mal irgendwo gelesen das es bereits reicht Adsense Anzeigen auf seinem Blog einzubinden um als gewerblich eingestuft zu werden. Das kann eine ganze Zeit gut gehen aber ich würde immer zur Sicherheit ein Gewerbe anmelden.
Hierfür bietet sich die erwähnte Kleinunternehmerregelung doch an. Kostet nur ein paar Euro, der Verwaltungsaufwand hält sich auch in Grenzen und man ist auf der sicheren Seite.
Ja, zwei Sicherheiten gibt’s im Leben: den Tod und die Steuern. Ab solange unsere kleine Elternseite keine Gewinne abwirft, ist das Thema noch komfortabel weit entfernt. Die Einschläge kommen aber wohl näher. Danke für’s Wachrütteln!
@ Egon, danke für den Hinweiss. Daran hatte ich ehrlich gesagt nicht gedacht. So ist man aber auf der sicheren Seite. Gruß Biene
Werbeeinnahmen aus privater Seite versteuern und ggf. Büromaterial absetzen.
interessant wird doch folgendes:
– große längere private Fahrradtouren auf Blog mit täglichen Berichten und Bildern
– darauf Adsense und wenn die Touren spannend genug sind kommt da auch was bei rum -> versteuern
– ist jetzt zB die Kamera für die Blogbilder absetzbar?
– was ist mit Fahrradverschleißteilen oder gar dem neuen Rad?
Privatanteile?
Ganz so richtig ist der Artikel nicht. Ob ein Blogger als Freiberufler gelten kann ist sehr umstritten und wird von den unterschiedlichen Finanzämtern immer wieder sehr unterschiedlich beantwortet. Damit sollte man sich keinesfalls darauf festlegen.
Insbesondere beim Einsatz von Affiliate Programmen wird der Status „Freiberufler“ kritisch.
„Alle künstlerischen, wissenschaftlichen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder ähnliche Beschäftigungen werden zu den freien Beschäftigungen gezählt.“ Das ist zwar im Grundsatz richtig, dennoch viel zu pauschal. Hier gibt es gewaltige Unterschiede.
Vergessen wurden aber die rechtlichen Punkte, an die Blogger sich im Internet halten sollten. Denn diese wurden in den letzten 2 Jahren deutlich erhöht. Sofern sich der jeweilige in Deutschland oder der EU befindet.