Selbstständig im Netz – Rechtliche Aspekte der beruflichen Freiheit und Unabhängigkeit
Das selbstständige Arbeiten von zu Hause aus bietet eine Vielzahl von Freiheiten und Vorteilen. Gerade das Internet bietet zahlreiche Möglichkeiten am eigenen PC bei freier Zeiteinteilung zu arbeiten. Doch diese Tätigkeit bedarf jedoch nicht nur ein gutes Zeitmanagement und ein hohes Maß an Disziplin.
Gerade aus steuerrechtlichen und versicherungsrechtlichen Gründen ist das Arbeiten am Home – Office mit einer entsprechenden vorherigen Organisation und Behördengängen verbunden. Auch bei einer Ausübung als Nebentätigkeit sind bestimmte Grundsätze zu beachten.
Der folgende Text soll dabei einen ersten Überblick über die wesentlichsten Punkte der Thematik der Selbstständigkeit im Netz für die verschiedenen Berufsgruppen, abhängig von dem Umfang ihrer Tätigkeit, geben. So sollen Selbstständigen in Vollzeit oder als Neben- und Minijob die wichtigsten Aspekte und Informationen zu ihrer Tätigkeit im Internet aufgezeigt werden.
Selbstständig im Netz – Vollzeitjob in den eigenen vier Wänden für Arbeiter und Freiberufler
Die selbstständige Tätigkeit im Netz muss wie jede selbstständige Berufsausübung beim Finanzamt gemeldet werden. Entsprechende Anträge stehen auf den Internetseiten des entsprechend zuständigen Finanzamtes zum Download zur Verfügung.
Bei der Meldung der selbstständigen Tätigkeit spielt der Jahresumsatz eine bedeutende Rolle. Dieser muss zunächst als voraussichtliche Summe angeben werden. Durch eine jährliche steuerrechtliche Abrechnung sind die entstandenen Einnahmen und Kosten aufzulisten. Daraus wird der tatsächliche Jahresgewinn berechnet. Anhand dessen werden entsprechende Rück- oder Nachzahlungen fällig.
Bis zu einem Jahresumsatz von 7.500,- EUR werden keine Steuern fällig. Wird diese Grenze überschritten, werden entsprechende Steuerzahlungen fällig.
Bei einer Anmeldung der Selbstständigkeit ist bei Freiberuflern ein zusätzliches Formular auszufüllen. Eine Definition welche Berufe als Freiberufler ausgeübt werden gibt es nach dem Einkommenssteuergesetz zwar nicht, dennoch sind eine Vielzahl an Berufen als Freiberufler, wie Arzt, Journalist, Schriftsteller, Rechtsanwalt, Ingenieur, Steuerberater und Architekt anerkannt.
Gerade bei einer selbstständigen Tätigkeit ist die Unterstützung durch einen Steuerberater empfehlenswert, da der Umfang der Steuererklärung als Selbstständiger gegenüber einer üblichen Steuererklärung sich doch als erheblich größer gestaltet und man als Laie Gefahr läuft, lukrative Vorteile oder Fehler, welche mit erheblichen Nachzahlungen verbunden sind, zu übersehen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Selbstständigkeit im Netz stellen die versicherungsrechtlichen Regelungen dar. Als Selbstständiger in Vollzeit oder als Freiberufler muss der Arbeiter sich eigenständig versichern. Insbesondere bei der Krankenversicherung steht es ihm offen, ob er sich gesetzlich oder privat versichern möchte. Bei gesetzlichen Versicherungsträgern ist dabei ein fester monatlicher Beitrag, unabhängig vom Gesundheitszustand zu zahlen. Diese Krankenkassen müssen den Selbstständigen aufnehmen. Anders sieht es bei privaten Krankenkassen aus. Auch wenn kürzere Wartezeiten bezüglich Behandlungen und Terminvereinbarungen sowie eine ausführliche Behandlung locken, so sind mit den Angeboten dieses Versicherungsträgers auch Nachteile verbunden. So wird bei der Berechnung des Beitrags der gegenwärtige und voraussichtlich zukünftige Krankheitszustands des potenziellen Versicherungsnehmers berücksichtigt. Während gesunde junge Menschen von niedrigen Beiträgen profitieren, müssen Versicherte mit einem Grundleiden wie Bluthochdruck oder Übergewicht mit höheren Beiträgen rechnen. Auch kann die Versicherung die Mitgliedschaft ablehnen, wenn sie davon ausgeht, dass der Versicherungsnehmer für sie mit zu hohen Kosten verbunden ist. Ein Vergleich von Angeboten privaten und gesetzlichen Versicherungsträgern lohnt sich also.
Das Mitversichern von Familienangehörigen über eine Familienversicherung ist auch bei einer selbstständigen Tätigkeit unter den üblichen Voraussetzungen möglich.
Auch um eine entsprechende Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung muss der Selbstständige sich selbst kümmern und das für ihn beste Angebot auswählen.
Selbstständig im Netz – Die Nebentätigkeit oder der Minijob zu Hause
Das unabhängige Arbeiten im Internet als Zuverdienst gestaltet sich als besonders attraktiv. Zeitlich freie Zeiteinteilung, ohne an die Vorgaben eines Arbeitgebers angewiesen zu sein, welcher einen bei mangelnder Flexibilität jederzeit beliebig austauschen kann, sind die Vorteile dieses Minijobs im Home – Office. Doch wie bei jedem anderen Minijob und Nebentätigkeit sind auch wichtige Aspekte zu beachten.
So darf das monatliche Einkommen eine finanzielle Grenze von 450,- EUR nicht übersteigen, damit der Versicherungsschutz aus der Familienversicherung über den Partner oder bei Studenten die Eltern nicht erlischt. Bei Beiträgen darüber hinaus erfolgt eine Zuzahlung in die Sozialversicherung in gestaffelter Form bis zu einem Verdienst von 850,- EUR. Ab dieser Grenze wird der volle Betrag fällig. Die Grenzen gelten auch als Summe des Verdiensts von mehreren Minijobs, welche parallel ausgeübt werden. Bei der Ausübung der Selbstständigkeit als Nebenberuf in Verbindung mit weiteren Minijobs bleibt der Minijob, welcher als Erstes ausgeübt wurde, unberücksichtigt.
Für den Erhalt von Kindergeld wurde die finanzielle Grenze für den Nebenjob bei Kindern, welche sich in der ersten Berufsausbildung befinden, aufgehoben. Für Studenten oder Auszubildenden, welche bereits einen Berufsabschluss besitzen, gilt bei einer Tätigkeit, die über die 450,- EUR hinausgeht, eine regelmäßige wöchentliche Grenze der Arbeitszeit von maximal 20 Stunden.
Auch für den Bezug von BAföG ist bei Studenten eine monatliche Grenze von maximal 406,-EUR zu beachten, damit die monatliche Zahlung nicht gekürzt wird. Für Auszubildende, welche ein Ausbildungsgehalt bekommen, müssen bei Aufstockung mit einem Nebenjob ab einer Gesamtsumme von 450,- EUR ebenfalls Sozialversicherungsabgaben zahlen. Gleiches gilt bei Empfängern von Hartz – IV. Die Grenze für den monatlichen Verdienst über einen Minijob liegen auch hier bei 450,- beziehungsweise 850,- EUR. Des Weiteren werden bei dem Bezug von Hartz – IV als Aufstockung zum Gehalt durch ein Nebeneinkommen dieses angerechnet. Bei einem Verdienst durch eine Selbstständigkeit zwischen 101,- bis 1000,- EUR monatlichem Bruttogehalt sind 20 % des Einkommens anrechnungsfrei. Bis zu 1.200 beziehungsweise bei einem Kind im Haushalt 1.500,-EUR sind 10 % anrechnungsfrei. Auch bei Erhalt von Wohngeld wird das Einkommen des Wohngeldempfängers berücksichtigt und ist somit für dessen Berechnung relevant.
Eine Ausnahme gilt bei der kurzfristigen Ausübung eines Minijobs oder einer Nebentätigkeit bei mehr als 20 Wochenstunden über einen kürzeren Zeitraum. Dieser Zeitraum darf maximal 26 Wochen im Jahr betragen. Das Einkommen darf dabei jedoch die jährliche Höchstgrenze (also den zwölffachen monatlichen Höchstbetrag) nicht übersteigen. Diese Regelung ist besonders für Saisonkräfte oder Studenten und Auszubildenden, welche sich in den Semesterferien etwas dazu verdienen wollen, relevant.
Aus rentenversicherungsrechtlicher Sicht wurden 2013 einige Änderungen vorgenommen. So wurde die Verdienstgrenze bei Minijobs von 400,- EUR auf 450,- Euro erweitert. Zudem müssen die Erwerbstätigen von diesem Einkommen Rentenbeiträge abgeben. Jedoch steht es ihnen offen, sich von dieser Pflicht zu befreien.
Aus steuerrechtlicher Perspektive ist die Selbstständigkeit im Internet als Nebentätigkeit oder Minijob unbedenklich, das jährliche Gesamteinkommen 7500,- EUR, also 625,- EUR im Monat, nicht übersteigt. Dennoch ist eine Meldung der Nebentätigkeit oder des Minijobs in Form der selbstständigen Arbeit im Internet unerlässlich.
Wichtig bei der Selbstständigkeit im Internet ist jedoch, eine Eigenverantwortlichkeit bei der Meldung der Tätigkeit und der Offenlegung der Einkünfte. Der Selbstständige muss dabei auf die monatlichen Bezüge und ihre Auswirkungen auf die versicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Aspekte achten. Dies ist insbesondere aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht wichtig, damit der Versicherungsschutz nicht erlischt.
Fazit: Selbstständigkeit heißt Eigenverantwortlichkeit
Die selbstständige Tätigkeit im Internet ist neben zahlreichen Vorteilen aus der Unabhängigkeit und freien Zeiteinteilung des Home – Office auch mit einem hohen Maß an Eigenverantwortlichkeit in Form von Zeitmanagement, Organisation und der Beachtung von steuerrechtlichen und versicherungsrechtlichen Aspekten verbunden. Eine Meldung beim Finanzamt ist sowohl bei einer Vollzeittätigkeit als Selbstständiger oder Freiberufler sowie bei Ausübung des Berufs als Nebentätigkeit oder Minijob unerlässlich. In Verbindung mit einer entsprechenden Steuererklärung wird damit die Möglichkeit der eventuellen Zahlung von Steuern aus der Tätigkeit berechnet.
Ein weiterer wichtiger Aspekt stellen versicherungsrechtliche Konsequenzen aus der Tätigkeit dar. Bei einer Vollzeitbeschäftigung trägt der Selbstständige die Pflicht zur Eigenversicherung bei einer entsprechenden Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dabei lohnt es sich, verschiedene Angebote zu vergleichen.
Bei der selbstständigen Tätigkeit im Internet als Nebentätigkeit oder in Form eines Minijobs ergeben sich dahin gehend besondere Regelungen hinsichtlich des maximalen finanziellen monatlichen Einkommens. So kann der Arbeiter unter Umständen sozialversicherungsfrei tätig werden und seinen Status in der Familienversicherung aufrechtzuerhalten. Dies hat besondere Wichtigkeit für Studenten und Auszubildende, welche sich etwas dazu verdienen wollen. Aber auch Empfänger von Hartz – IV, Kindergeld oder Wohngeld müssen bestimmte finanzielle Grenzen beachten. Steuerrechtlich ist die Selbstständigkeit als Nebenerwerb eher unbedeutend, solange das monatliche Einkommen unter 625,-. EUR im Monat beziehungsweise 7.500,- EUR im Jahr beträgt. Denn dann ist wie bei der Vollzeitbeschäftigung das Einkommen aus der Selbstständigkeit steuerfrei.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass aus der selbstständigen Tätigkeit für den Arbeiter die Pflicht zur eigenverantwortlichen Wahrung der steuerrechtlichen und versicherungsrechtlichen Anforderungen abgeleitet wird. So muss er in jedem Fall seine Selbstständigkeit dem Finanzamt melden und entsprechende Formulare ausfüllen. Eine jährliche Steuererklärung ist wichtig, um eventuelle Rück- oder Nachzahlungen zu ermitteln. Auch um einen entsprechenden Versicherungsschutz muss sich der Arbeitende selbst bemühen. Die finanziellen Folgen hinsichtlich bestimmter Einkommensgrenzen bei dem gleichzeitigen Bezug von Sozialleistungen sind ebenfalls zu verantworten.
Wie Goethe schön augedrückt hat „Das selbständige Gewissen ist Sonne deinem Sittentag.“